Datenschutz
Die meisten Unternehmen, aber auch Vereine oder ähnlicher Organisationen sind gemäß Bundesdatenschutz verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Welche Kriterien hierbei genau gelten, bzw. ab wann man in der Pflicht steht einen Datenschutzbeauftragten vorweisen zu müssen, kann man detailliert dem Bundensdatenschutzgesetz entnehmen.
Als Orientierung dazu gilt, dass in Betrieben in denen regelmäßig mehr als neun Personen personenbezogene Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Bei der Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten, z.B. bei Angaben zur Gesundheit, kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch schon bei weniger Personen notwendig sein.
Gerne prüfen wir in Ihrem Auftrag durch entsprechende Fragestellung, in wie weit Ihr Unternehmen die Bereistellung eines Datenschutzbeauftragten nachweisen muss.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wirkt mit seiner Arbeit auf die Einhaltung der anwendbaren Gesetze hin, sensibilisiert und schult die Mitarbeiter. Ebenso kontrolliert und überwacht er die ordnungsgemäße Datenverarbeitung in der internen IT bzw. durch externe IT Dienstleister.
Haftungsrisiken für Unternehmen
Die unberechtigte Nutzung personenbezogener Daten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Beauftragung von IT-Dienstleistern und die fehlende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind, neben vielen anderen möglichen Verstößen, mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt.
Vorraussetzungen eines Datenschuztbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte muss die notwendige Fachkunde besitzen und regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich teilnehmen. Neben der notwendigen Zuverlässigkeit darf es keine Interessenskonflikte in der Funktion des Datenschutzbeauftragten geben, wie z.B. bei Mitgliedern der Geschäftsführung oder anderen Leitungsfunktionen. Die erforderliche Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde können Sie durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sicherstellen, gleichzeitig sparen Sie dadurch die Qualifikation von eigenem Personal und binden keine Zeit von internen Mitarbeiter mit den anfallenden Aufgaben
Da wir als betreuendes Systemhaus bei vielen Kunden in ein Interessenskonflikt geraten würden, wenn wir als Systemadministratoren gleichzeitig die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen, arbeiten wir sehr erfolgreich mit einem Partner zusammen. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Trennung der jeweiligen Fachkompetenzen stattfindet.
Unser Partner hat hat langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit. Er steht als externer. TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter zur Verfügung, oder unterstützt Ihren internen Datenschutzbeauftragten bei speziellen Fragestellungen.